Als Minister Speranza im September 2020 die Kommission zur Reform der Gesundheits- und Sozialfürsorge für die ältere Bevölkerung ernannte, war das epidemiologische Bild der Covid-19-Pandemie düster und voller Unbekannter. Auf globaler Ebene herrschte vor allem die besorgniserregende Beobachtung vor, dass ältere Menschen, insbesondere in Wohnheimen, die Hauptopfer der Krankheit darstellten. In Pflegeheimen, Seniorenheimen und RSAs kam es zu einem regelrechten Massaker, das durch die Isolationsbedingungen, in denen die Kranken lebten und leider auch starben, noch verschärft wurde. Daher ist es auch eine Tragödie für Familien, Kinder und Enkelkinder, die aufgrund der in diesen Umgebungen erzwungenen Trennung ihre Lieben nicht mehr sehen und umarmen könnten.
1. Einleitung Als Minister Speranza im September 2020 die Kommission zur Reform der Gesundheits- und Sozialfürsorge für die ältere Bevölkerung ernannte, war das epidemiologische Bild der Covid-19-Pandemie düster und voller Unbekannter. Auf globaler Ebene herrschte vor allem die besorgniserregende Beobachtung vor, dass ältere Menschen, insbesondere in Wohnheimen, die Hauptopfer der Krankheit darstellten. In Pflegeheimen, Seniorenheimen und RSAs kam es zu einem regelrechten Massaker, das durch die Isolationsbedingungen, in denen die Kranken lebten und leider auch starben, noch verschärft wurde. Daher ist es auch eine Tragödie für Familien, Kinder und Enkelkinder, die aufgrund der in diesen Umgebungen erzwungenen Trennung ihre Lieben nicht mehr sehen und umarmen könnten.
Die Pandemie hat den Widerspruch einer Gesellschaft deutlich gemacht, die es einerseits versteht, das Leben der Menschen zu verlängern, sie andererseits aber mit Einsamkeit und Verlassenheit erfüllt. Covid-19 hat Tausende älterer Menschen ausgelöscht, weil wir sie bereits im Stich gelassen hatten. Und wir schulden ihnen eine sehr große Schuld. Es ist wichtig, die schwerwiegenden Mängel eines unausgewogenen, ungerechten und belastenden Gesundheitssystems, das selbst so viele Opfer verursacht, an der Wurzel zu beseitigen. Wir müssen ein Paradigma stürzen. Dies ist aber nur möglich, wenn wir eine neue Vision vom Alter haben.
2. Der Kontext Die Pandemie hat den Widerspruch einer Gesellschaft deutlich gemacht, die es einerseits versteht, das Leben der Menschen zu verlängern, sie andererseits aber mit Einsamkeit und Verlassenheit erfüllt. Covid-19 hat Tausende älterer Menschen ausgelöscht, weil wir sie bereits im Stich gelassen hatten. Und wir schulden ihnen eine sehr große Schuld. Es ist wichtig, die schwerwiegenden Mängel eines unausgewogenen, ungerechten und belastenden Gesundheitssystems, das selbst so viele Opfer verursacht, an der Wurzel zu beseitigen. Wir müssen ein Paradigma stürzen. Dies ist aber nur möglich, wenn wir eine neue Vision vom Alter haben.
Das erste Kapitel der Charta, das dem Schutz der Würde älterer Menschen gewidmet ist, legt zwei wichtige Grundsätze fest: „1.1 Der ältere Mensch hat das Recht, in Bezug auf seine Lebensentscheidungen und Entscheidungen in unabhängiger, freier, informierter und bewusster Weise selbst zu bestimmen.“ die wichtigsten Entscheidungen, die ihn betreffen. 1.2 Es ist die Pflicht der Familienangehörigen und derjenigen, die mit dem älteren Menschen interagieren, ihm aufgrund seiner körperlichen und geistigen Verfassung alle Informationen und Kenntnisse zu vermitteln, die für eine freie, vollständige und bewusste Selbstbestimmung erforderlich sind.“
3. Das Recht auf Schutz der Würde des älteren Menschen Das erste Kapitel der Charta, das dem Schutz der Würde älterer Menschen gewidmet ist, legt zwei wichtige Grundsätze fest: „1.1 Der ältere Mensch hat das Recht, in Bezug auf seine Lebensentscheidungen und Entscheidungen in unabhängiger, freier, informierter und bewusster Weise selbst zu bestimmen.“ die wichtigsten Entscheidungen, die ihn betreffen. 1.2 Es ist die Pflicht der Familienangehörigen und derjenigen, die mit dem älteren Menschen interagieren, ihm aufgrund seiner körperlichen und geistigen Verfassung alle Informationen und Kenntnisse zu vermitteln, die für eine freie, vollständige und bewusste Selbstbestimmung erforderlich sind.“
Auch im zweiten Kapitel werden in den ersten beiden Artikeln Rechte und Pflichten verantwortungsvoller Hilfe dargelegt, indem es heißt: „2.1 Der ältere Mensch hat das Recht, an der Festlegung von Pflegewegen, Behandlungsarten und der Wahl der Methoden der Gesundheitsfürsorge mitzuwirken.“ und Sozialfürsorge. Gesundheits- und Sozialfürsorgeeinrichtungen und Arbeitnehmer haben die Pflicht, älteren Menschen alle verfügbaren Möglichkeiten für die Bereitstellung von Gesundheits- und Sozialfürsorge aufzuzeigen.“
4. Das Recht auf verantwortungsvolle Hilfe Auch im zweiten Kapitel werden in den ersten beiden Artikeln Rechte und Pflichten verantwortungsvoller Hilfe dargelegt, indem es heißt: „2.1 Der ältere Mensch hat das Recht, an der Festlegung von Pflegewegen, Behandlungsarten und der Wahl der Methoden der Gesundheitsfürsorge mitzuwirken.“ und Sozialfürsorge. Gesundheits- und Sozialfürsorgeeinrichtungen und Arbeitnehmer haben die Pflicht, älteren Menschen alle verfügbaren Möglichkeiten für die Bereitstellung von Gesundheits- und Sozialfürsorge aufzuzeigen.“
Der Incipit des dritten Abschnitts widmet sich ganz der Gewährleistung eines Beziehungslebens, der Freiheit, die Form des Zusammenlebens zu wählen, dem Kampf gegen Diskriminierung und der Unterstützung derjenigen, die sich um ältere Menschen kümmern, und stellt fest: „3.1 Der ältere Mensch.“ hat das Recht auf ein aktives Beziehungsleben. 3.2 Der ältere Mensch hat das Recht, mit jedem zusammenzuleben, den er möchte. 3.3 Institutionen und Gesellschaften haben gegenüber älteren Menschen die Pflicht, jede Form von Inhaftierung, Ghettoisierung und Isolation zu vermeiden, die sie daran hindert, frei mit Menschen aller Altersgruppen in der Bevölkerung zu interagieren. 3.4 Es ist die Pflicht der Institutionen, die Unterstützung von Familien zu gewährleisten, in denen ältere Menschen leben und die das Zusammenleben weiterhin fördern möchten. 3.5 Institutionen und Gesellschaften haben die Pflicht, die emotionale Kontinuität älterer Menschen durch Besuche, Kontakte und…
5. Das Recht auf ein aktives Beziehungsleben Der Incipit des dritten Abschnitts widmet sich ganz der Gewährleistung eines Beziehungslebens, der Freiheit, die Form des Zusammenlebens zu wählen, dem Kampf gegen Diskriminierung und der Unterstützung derjenigen, die sich um ältere Menschen kümmern, und stellt fest: „3.1 Der ältere Mensch.“ hat das Recht auf ein aktives Beziehungsleben. 3.2 Der ältere Mensch hat das Recht, mit jedem zusammenzuleben, den er möchte. 3.3 Institutionen und Gesellschaften haben gegenüber älteren Menschen die Pflicht, jede Form von Inhaftierung, Ghettoisierung und Isolation zu vermeiden, die sie daran hindert, frei mit Menschen aller Altersgruppen in der Bevölkerung zu interagieren. 3.4 Es ist die Pflicht der Institutionen, die Unterstützung von Familien zu gewährleisten, in denen ältere Menschen leben und die das Zusammenleben weiterhin fördern möchten. 3.5 Institutionen und Gesellschaften haben die Pflicht, die emotionale Kontinuität älterer Menschen durch Besuche, Kontakte und…
Diese drei Anliegen haben im Reformvorschlag der Kommission großen Raum gefunden. Die Grundlage des Pflegekontinuums, das wir entworfen haben, besteht in der Tat aus Netzwerk- und Überwachungsdiensten für die Schwächsten und Ältesten, die 4 Millionen über 80-Jährigen, die wir gerne alle einbeziehen würden. Ich berichte hier über einen Auszug aus dem zusammenfassenden Dokument: „Diese (Netzwerk-)Dienste bestehen im Wesentlichen aus einem mehrdimensionalen Bewertungsverfahren pro Jahr (womit wir uns dem europäischen Standard vieler tugendhafter Länder nähern), der es uns ermöglicht, bei Bedarf eine personalisierte zu definieren.“ Pflegeplan und damit den Einstieg in das Kontinuum und auch in die digitale Nachverfolgung. Drei weitere Elemente charakterisieren diesen Dienst mit geringer Intensität, aber maximaler Diffusion:
6. Schlussfolgerungen Diese drei Anliegen haben im Reformvorschlag der Kommission großen Raum gefunden. Die Grundlage des Pflegekontinuums, das wir entworfen haben, besteht in der Tat aus Netzwerk- und Überwachungsdiensten für die Schwächsten und Ältesten, die 4 Millionen über 80-Jährigen, die wir gerne alle einbeziehen würden. Ich berichte hier über einen Auszug aus dem zusammenfassenden Dokument: „Diese (Netzwerk-)Dienste bestehen im Wesentlichen aus einem mehrdimensionalen Bewertungsverfahren pro Jahr (womit wir uns dem europäischen Standard vieler tugendhafter Länder nähern), der es uns ermöglicht, bei Bedarf eine personalisierte zu definieren.“ Pflegeplan und damit den Einstieg in das Kontinuum und auch in die digitale Nachverfolgung. Drei weitere Elemente charakterisieren diesen Dienst mit geringer Intensität, aber maximaler Diffusion: